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Ab welchem Grad fällt genau dieser Unfall darunter?

Schwerwiegender Vorfall oder Verstoß gegen die Vorschriften?

Immer wieder kommt es ungewollt zu Unfällen, welche gemeldet werden müssen (sobald das Einbeziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist).

Hierzu haben wir Ihnen eine Auflistung zusammengestellt, bei der Sie verpflichtet sind, Ihrer Zertifizierungsstelle einen Meldebogen auszufüllen und unverzüglich zukommen zulassen.

Definition schwerwiegender Vorfall oder Verstoß gegen die Vorschriften (Es handelt sich hier um eine beispielhafte Aufzählung, keine abschließende Liste):

  • Einsatz eines Krankenwagens notwendig
  • Individual-Prävention (Akutdinge) Haut
  • Verbrennung 2.,3.Grades
  • Lärm, Lärmhörschaden aber noch im Lärmbereich tätig
  • Arbeitsausfall > 3 Wochen
  • bleibender Körperschaden
  • Knochenbruch
  • die Sehkraft des Auges ist reduziert
  • Knalltrauma (Tinnitus)
  • grober Verstoß gegen Vorschriften: z. B. kein Vertrag mehr: Sicherheitsfachkraft gekündigt und nicht mehr nachbesetzt

Für weitere Infos können Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung setzen.