GZQ GmbH • Sulzbachtalstraße 131 • 66125 Saarbrücken
Mo - Do: 07.00 - 15.30 Uhr
Freitag 07.00 - 15.30 Uhr Zertifizierung nachEfbVIhre Ansprechpartner im BüroIhre AuditorenEntsorgungsfachbetriebe nach dem Kreislaufwirtschafts-Gesetz (KrWG) spielen eine zentrale Rolle in der Entsorgungswirtschaft. Zertifizierte Betriebe müssen unter regelmäßiger Kontrolle technischer Überwachungsorganisationen die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) nachweisen. Wir, die GZQ, sind als technische Überwachungsorganisation (TÜO) behördlich anerkannt und besitzen die Fachkompetenz zur Abnahme der EfbV-Anforderungen. Durch die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb haben die Unternehmen die Möglichkeit den erforderlichen Nachweis eines hohen Qualifizierungs- u. Zuverlässigkeitsstandes in der Abfallentsorgung zu erbringen, denn die gesetzliche und wirtschaftliche Verantwortung für die umweltgerechte und kostenbewusste Entsorgung liegt beim abfallerzeugenden Unternehmen. Neben der Befreiung von der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis und/oder der Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte sowie Erleichterungen im Nachweisverfahren sind vor allem die Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft und die Rechtssicherheit für den Kunden wesentliche Vorteile eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes. Wir empfehlen uns als qualifizierten und fachkompetenten Zertifizierungsdienst mit langjähriger Erfahrung sowohl mit der EntsorgungsfachbetriebeV und den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen als auch mit den Richtlinien und Besonderheiten für Entsorgergemeinschaften. Ebenso hat die GZQ die Berechtigung, im Rahmen der am 21. Juni 2002 in Kraft getretenen Altfahrzeug-Verordnung, die Prüfungen von Altfahrzeugverwertungsbetrieben (Annahmestellen/Rücknahmestellen, Demontagebetriebe, Shredderanlagen, sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung) durchzuführen. Antrag zur Angebotserstellung für ein Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren zum Entsorgungsfachbetrieb und/oder die Prüfung gem. Altfahrzeugverodnung und/oder gem. ElektroG durch die GZQ5 Schritte zum ZertifikatErfassung der Unternehmensdaten Angebotserstellung und Vertrag (Zertifizierungsvereinbarung) Kompetente Begutachtung in Ihrem Unternehmen Berichterstellung Zertifikatserteilung Zertifizierung nachISO 9001Die ISO 9001 für Qualitätsmanagementsysteme ist die wohl ... Zertifizierung nachISO 14001Eine Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 14001 bedeutet ... Zertifizierung nachISO 50001 / SpaEfVZiel eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist die kontinuierliche ... Zertifizierung nachISO 45001Die ISO 45001 ist eine internationale, zertifizierungsfähige Norm, die dazu ... Zertifizierung nachAZAVDie AZAV hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen ... Zertifizierung nachEfbVEntsorgungsfachbetriebe nach dem Kreislaufwirtschafts-Gesetz (KrWG) spielen ... Zertifizierung nachAltfahrzeugVZur Umsetzung der EG-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht hat ... Zertifizierung nachElektroGIn Deutschland wurde in Umsetzung der WEEE-Direktive das "Gesetz über das ... Zertifizierung nachEnd of wasteDie EU-Verordnung 333/2011 vom 31.03.2011 – besser bekannt als ... |