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Zertifizierung nach

EfbV

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Entsorgungsfachbetriebe nach dem Kreislaufwirtschafts-Gesetz (KrWG) spielen eine zentrale Rolle in der Entsorgungswirtschaft. Zertifizierte Betriebe müssen unter regelmäßiger Kontrolle technischer Überwachungsorganisationen die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) nachweisen. Wir, die GZQ, sind als technische Überwachungsorganisation (TÜO) behördlich anerkannt und besitzen die Fachkompetenz zur Abnahme der EfbV-Anforderungen.

Durch die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb haben die Unternehmen die Möglichkeit den erforderlichen Nachweis eines hohen Qualifizierungs- u. Zuverlässigkeitsstandes in der Abfallentsorgung zu erbringen, denn die gesetzliche und wirtschaftliche Verantwortung für die umweltgerechte und kostenbewusste Entsorgung liegt beim abfallerzeugenden Unternehmen. Neben der Befreiung von der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis und/oder der Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte sowie Erleichterungen im Nachweisverfahren sind vor allem die Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus in der Entsorgungswirtschaft und die Rechtssicherheit für den Kunden wesentliche Vorteile eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes.

Wir empfehlen uns als qualifizierten und fachkompetenten Zertifizierungsdienst mit langjähriger Erfahrung sowohl mit der EntsorgungsfachbetriebeV und den damit verbundenen Gesetzen und Verordnungen als auch mit den Richtlinien und Besonderheiten für Entsorgergemeinschaften. Ebenso hat die GZQ die Berechtigung, im Rahmen der am 21. Juni 2002 in Kraft getretenen Altfahrzeug-Verordnung, die Prüfungen von Altfahrzeugverwertungsbetrieben (Annahmestellen/Rücknahmestellen, Demontagebetriebe, Shredderanlagen, sonstige Anlagen zur weiteren Behandlung) durchzuführen.

Antrag zur Angebotserstellung für ein Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren zum Entsorgungsfachbetrieb und/oder die Prüfung gem. Altfahrzeugverodnung und/oder gem. ElektroG durch die GZQ

5 Schritte zum Zertifikat

Erfassung der Unternehmensdaten

Angebotserstellung und Vertrag (Zertifizierungsvereinbarung)

Kompetente Begutachtung in Ihrem Unternehmen

Berichterstellung

Zertifikatserteilung