GZQ GmbH • Sulzbachtalstraße 131 • 66125 Saarbrücken
Mo - Do: 07.00 - 15.30 Uhr
Freitag 07.00 - 15.30 Uhr Zertifizierung nachEnd of wasteIhre Ansprechpartner im BüroIhre AuditorenDie EU-Verordnung 333/2011 vom 31.03.2011 – besser bekannt als Abfallende-Verordnung für Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott – wurde am 09.10.2011 verbindlich. Die Verordnung stellt strenge Anforderungen an das Abfallende. So darf z.B. der Fremdstoffanteil bei Eisen- und Stahlschrott maximal 2 %, bei Aluminiumschrott maximal 5 % betragen. Es ist absehbar, dass danach nur ein kleiner Teil des Neuschrotts Produktstatus erreichen wird. Für den anderen Teil bleibt es bei der Geltung des Abfallrechts. Unzutreffend ist die in diesem Zusammenhang von einigen Marktteilnehmern geäußerte Ansicht, ab dem 09.10.2011 dürften nur noch Schrotte gehandelt werden, die den Produktstatus erreichen. Die Abfallende-Verordnung enthält kein derartiges Verbot. Dennoch wird die Verordnung Auswirkungen auf den Handel haben. So mag es z.B. Stahlwerke geben, die künftig eine Lieferung als Produkt verlangen und den Lieferanten so vor Probleme stellen. Absehbar ist auch, dass die starren Fremdstoffgrenzen die Haftungsrisiken beim grenzüberschreitenden Handel mit Schrotten erhöhen werden. Die Verbringung von Schrott mit Produktstatus unterliegt nicht den Vorgaben des Verbringungsrechts; daher sind in diesem Fall auch keine abfallrechtlichen Papiere mitzuführen (Achtung: Ausnahmen können beim Handel mit Nicht-EU-Staaten gelten, die andere Kriterien an das Abfallende anlegen, denn die Abfallende-Verordnung gilt nur im EU-Binnenmarkt). Im Kontrollfall kommt es dann zum Härtetest; wird der zulässige maximale Fremdstoffanteil – wenn auch nur knapp – überschritten, handelt es sich bei der Lieferung um eine illegale Abfallverbringung mit den bekannten Haftungsfolgen. Antrag zur Angebotserstellung für eine Zertifizierung gem. EU-VO Nr. 333/2011 bzw. Nr. 715/20135 Schritte zum ZertifikatErfassung der Unternehmensdaten Angebotserstellung und Vertrag (Zertifizierungsvereinbarung) Kompetente Begutachtung in Ihrem Unternehmen Berichterstellung Zertifikatserteilung Zertifizierung nachISO 9001Die ISO 9001 für Qualitätsmanagementsysteme ist die wohl ... Zertifizierung nachISO 14001Eine Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 14001 bedeutet ... Zertifizierung nachISO 50001 / SpaEfVZiel eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist die kontinuierliche ... Zertifizierung nachISO 45001Die ISO 45001 ist eine internationale, zertifizierungsfähige Norm, die dazu ... Zertifizierung nachAZAVDie AZAV hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen ... Zertifizierung nachEfbVEntsorgungsfachbetriebe nach dem Kreislaufwirtschafts-Gesetz (KrWG) spielen ... Zertifizierung nachAltfahrzeugVZur Umsetzung der EG-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht hat ... Zertifizierung nachElektroGIn Deutschland wurde in Umsetzung der WEEE-Direktive das "Gesetz über das ... Zertifizierung nachEnd of wasteDie EU-Verordnung 333/2011 vom 31.03.2011 – besser bekannt als ... |