GZQ GmbH • Sulzbachtalstraße 131 • 66125 Saarbrücken
Mo - Do: 07.00 - 15.30 Uhr
Freitag 07.00 - 15.30 Uhr Zertifizierung nachElektroGIhre Ansprechpartner im BüroIhre AuditorenIn Deutschland wurde in Umsetzung der WEEE-Direktive das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]" erlassen. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am 24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Seit Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland. Bis Ende 2012 enthielt das deutsche Elektrogesetz auch Vorgaben zu maximalen Gefahrstoffkonzentrationen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Dazu gibt es seit 2013 in Umsetzung der neuen RoHS2-Direktive eine eigene Elektrostoffverordnung. Im aktuellen Elektrogesetz werden unter anderem folgenden Dinge geregelt:
Antrag zur Angebotserstellung für ein Zertifizierungs- und Überwachungsverfahren zum Entsorgungsfachbetrieb und/oder die Prüfung gem. Altfahrzeugverodnung und/oder gem. ElektroG durch die GZQ 5 Schritte zum ZertifikatErfassung der Unternehmensdaten Angebotserstellung und Vertrag (Zertifizierungsvereinbarung) Kompetente Begutachtung in Ihrem Unternehmen Berichterstellung Zertifikatserteilung Ziele des ElektroGDas Elektrogesetz [ElektroG] regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Entsorgung und die Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als früher sind die Hersteller, Importeure (und u.U. auch Wiederverkäufer) solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen für die Rücknahme alter Elektro- und Elektronikgeräte sowie deren ordnungsgemäße Verwertung sorgen. Über nachzuweisende finanzielle Sicherheitsleistungen (Garantien) unter Verwaltung durch einen externen Treuhänder, soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften Consumer-Geräte aufkommen muss. HintergründeDer Definition und Umsetzung des Elektrogesetzes in Deutschland ging die erstmalige, EU-weite Regelung zum Inverkehrbringen, sowie der Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Jahr 2003 voraus. Mit der EG-Direktive 2002/96/EG [Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE] wurden erstmals entsprechende Vorgaben für die verschiedenen EU-Mitgliedsländer definiert. Die Staaten wurden angewiesen, WEEE in eigene Gesetze oder Verordnungen umzusetzen. Über die Richtlinie 2012/19/EU wurden die WEEE-Bestimmungen zwischenzeitlich novelliert. Bis zum Jahr 2018 werden die bisherigen Regelungen Zug um Zug durch die neuen Anforderungen abgelöst. UmsetzungIm Zuge der sogenannten "hoheitlichen Beleihung" wurde die Stiftung Elektro-Altgeräte Register [EAR] vom Umweltbundesamt mit den Aufgaben der im Elektrogesetz erwähnten "Gemeinsamen Stelle" aller betroffenen Hersteller betraut. Die Stiftung bündelt die Funktionen, die von staatlicher Seite zur Umsetzung des Elektrogesetzes durchgeführt werden müssen, wie z.B.
Auswirkungen
... für den Endverbraucher Der Konsument darf alle seit dem 13. August 2005 gekauften und vom Elektrogesetz abgedeckten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei der nächstgelegenen Sammelstelle abgeben. Durch die Registrierung und Inanspruchnahme der Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer soll eine zusätzliche, indirekte finanzielle Belastung (z.B. über erhöhte Gerätepreise oder die kommunalen Abfallgebühren) vermieden werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass Hersteller die entsprechenden Kosten in den Produktpreis einrechnen.
Der größte Aufwand kommt auf die Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer von betroffenen Elektro- und Elektronikgeräten zu. Sie müssen nicht nur schon bei der Konzeption und Produktion auf eine möglichst gute Verwertbarkeit ihrer Produkte achten, sondern zusätzlich auch für ihre Rücknahme und ordentliche Entsorgung geradestehen. Sie müssen sich und ihre Geräte zunächst bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Später sind sie verpflichtet, die Zurücknahme, Behandlung und Wiederverwendung bzw. Entsorgung selbstständig zu organisieren und der Stiftung gegenüber nachzuweisen. Je nachdem, ob der Gerätetyp nur von gewerblichen Kunden [Business to Business, B2B] verwendet, oder auch von privaten Endverbrauchern [Business to Consumer, B2C] genutzt werden kann, ist eine so genannte insolvenzsichere Garantieleistung bei Benennung eines Treuhänders erforderlich. Diese finanzielle Reserve soll verhindern, dass der Staat nach der Pleite eines Herstellers auf der Entsorgung dervon ihm in Verkehr gebrachten Geräte sitzen bleibt. Alle betroffenen Unternehmen (und ihre Produkte) müssen bei der Stiftung EAR registriert sein, bevor sie diese verkaufen dürfen. Elektro- und Elektronikgeräte im Anwendungsbereich des Elektrogesetzes müssen bestimmte Kennzeichnungen aufweisen. Hersteller müssen auf Anforderung durch die Stiftung EAR vergleichbare Consumer-Geräte zurücknehmen und entsorgen lassen. Verschiedene Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Ziele des Elektrogesetzes erreicht werden. So gilt beispielsweise eine Sammelquote von 4 kg an Altgeräten Einwohner und Jahr in Deutschland.
Die verschiedenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen geeignete Sammelstellen für vom Elektrogesetz abgedeckte Geräte anbieten. Die vom privaten Endverbraucher abgegebenen Elektro- und Elektronikgeräte sollen schon an dieser Stelle nach fünf grundlegenden Arten in Sammelgruppen von Altgeräten sortiert werden:
Ablauf der Entsorgung nach dem ElektroGDer öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger meldet der Stiftung EAR einen vollen Behälter aus einer der oben genannten fünf Sammelgruppen. Die Stiftung bestimmt nach einem bestimmten mathematischen Algorithmus denjenigen Hersteller, der mit der Abholung an der Reihe ist. Dieser muss dafür sorgen, dass der Container umgehend durch ein durch ihn beauftragtes Logistikunternehmen abgeholt und anschließend von einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen verwertet wird. Bis zur Abholanordnung ist dem Hersteller der Ort der Sammelstelle nicht bekannt. Die Zusammensetzung des Elektroschrotts im Container kann nur entlang der jeweiligen Sammelgruppe eingegrenzt werden. Der exakte Inhalt und sein Gewicht hängen von der zufälligen Entsorgung von Produkten der verschiedenen Hersteller in der gleichen Sammelgruppe ab. Zertifizierung nachISO 9001Die ISO 9001 für Qualitätsmanagementsysteme ist die wohl ... Zertifizierung nachISO 14001Eine Zertifizierung nach der internationalen Norm ISO 14001 bedeutet ... Zertifizierung nachISO 50001 / SpaEfVZiel eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 ist die kontinuierliche ... Zertifizierung nachISO 45001Die ISO 45001 ist eine internationale, zertifizierungsfähige Norm, die dazu ... Zertifizierung nachAZAVDie AZAV hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen ... Zertifizierung nachEfbVEntsorgungsfachbetriebe nach dem Kreislaufwirtschafts-Gesetz (KrWG) spielen ... Zertifizierung nachAltfahrzeugVZur Umsetzung der EG-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales Recht hat ... Zertifizierung nachElektroGIn Deutschland wurde in Umsetzung der WEEE-Direktive das "Gesetz über das ... Zertifizierung nachEnd of wasteDie EU-Verordnung 333/2011 vom 31.03.2011 – besser bekannt als ... |