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August 2009 Übergang von ISO 9001:2000 auf ISO 9001:2008
Sehr geehrte Kunden! Ihr Unternehmen ist nach der ISO 9001:2000 durch die GZQ zertifiziert. Am 15.11.2008 wurde die Novellierung der Norm ISO 9001:2008 veröffentlicht. Ab dem 15.11.2010, also zwei Jahre nach der Veröffentlichung der ISO 9001:2008, wird die bestehende Zertifizierung nach der ISO 9001:2000 ungültig. Dies gilt auch für ISO 9001:2000 Zertifikate, auf denen eine Laufzeit über den 15.11.2010 hinaus genannt wird. Unsere Empfehlung für eine einfache und effiziente Umstellung: è Ihre Zertifikatslaufzeit endet vor dem 15.11.2010: Wir empfehlen die Umstellung im Rahmen der Re-Zertifizierung
Ihre Zertifikatslaufzeit endet am 15.11.2010 oder später: Wir empfehlen die Umstellung im Rahmen des nächsten Überwachungsaudits Unabhängig ob Sie zur Re-Zertifizierung oder zum Überwachungsaudit umstellen, es entstehen für Sie dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Konditionen für die Ausstellung der neuen Zertifikate erfolgt im Rahmen des bestehenden Zertifizierungsvertrages. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen, auch zu den Anforderungen der Umstellung, zur Verfügung.
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November 2008 Re-Anerkennung als fachkundige Stelle |
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August
2008 Erfolgreiche Umstellung und Akkreditierung der GZQ mbH gem. der Europäischen Norm EN ISO/IEC 17021.
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Juli 2008 In Zukunft möchten wir Sie über Neuigkeiten, nützliche Informationen und hilfreiche Fundstellen im Bereich AZWV in Kenntnis setzen. Den aktuellen Newsletter finden Sie in unserem neuen Download-Bereich. |
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| Juni 2008 Seit dem 01. Juni 2008 ist Herr Hermann Schell
unser neuer Mitarbeiter im Fachbereich AZWV.
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![]() Dipl.-Soz.-Päd. Hermann Schell
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| März 2008
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| Januar 2008 Das Team der GZQ wünscht Ihnen ein erfolgreiches Neues Jahr, verbunden mit aufrichtigem Dank für Ihr Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.
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Oktober 2006 Aussteller auf der Entsorga-Messe in Köln 24.-27. Oktober 2006 v.l.n.r.: Herr Baumann, Frau Grundmann, Herr Scherer
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Mai 2006 Neuer Mitarbeiter im Bereich Umwelt Herr Dipl.-Ing. Heiko Weber
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November 2005 Fachkundige Stelle gem. AZWV (SGB III) Im Rahmen der Geschäftsstellenbegutachtung durch die Bundesagentur für Arbeit am 24.10.2005 wurde der GZQ bestätigt, den Anforderungen der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) in vollem Umfang zu entsprechen. Die GZQ besitzt somit die Qualifikation Träger und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für die Förderung nach SGB III zu zertifizieren.
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September 2005 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung-Weiterbildung - AZWV -Neue Qualitätsanforderungen für Bildungsträger gem. SGB III- Bildungsträger, die im Rahmen der „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ nach SGB III, Bildungsmaßnahmen anbieten, benötigten dafür bisher die Zulassung durch die Arbeitsagentur. Mit der Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung wird die Zulassung von Trägern (§ 84 SGB III) und Maßnahmen (§ 85 SGB III) zukünftig nicht mehr von der Arbeitsagentur sondern von externen anerkannten fachkundigen Stellen (Zertifizierungsstellen) auf der Grundlage der AZWV übernommen. Die GZQ hat die Anerkennung als fachkundige Stelle beantragt und wird voraussichtlich im Oktober/November 2005 die Akkreditierung erhalten. Mit der Akkreditierung wird der GZQ die Befugnis erteilt, Träger und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung für die Förderung nach SGB III zuzulassen.
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![]() v.l.n.r. Herr Jürgen Kroner, Herr Thomas Scherer, Frau Aline Schaeidt, Herr Martin Busch, Frau Stefanie Griese |
Januar 2005 Dipl.-Ing. Martin Busch wurde am 23.12.2004 zum Sachverständigen gemäß der Altfahrzeug-Verordnung vereidigt.
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