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AZWV-Träger- und Maßnahmenzulassung seit 01.01.2006 durch eine fachkundige Stelle (z.B. GZQ) Bildungsträger, die öffentlich geförderte Weiterbildung anbieten (FbW-Maßnahmen), benötigten bisher die Zulassung durch die Arbeitsagentur. Mit der Neuausrichtung der beruflichen Weiterbildung wird seit 01.01.2006 die Zulassung von Trägern (§ 84 SGB III) und Maßnahmen (§ 85 SGB III) nur noch durch privatwirtschaftliche „Fachkundige Stellen“, die durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen und überwacht werden, durchgeführt. Das Verfahren hierzu regelt die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung- Weiterbildung (AZWV) vom 01.07.2004. Die GZQ besitzt die erforderliche Zulassung als Fachkundige Stelle (BA-Registrier-Nr. 05/14/01). Darüber hinaus sind wir seit über 10 Jahren im Bereich Zertifizierung von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen u.a. für das Bildungswesen akkreditiert und verfügen über umfangreiche Fachkompetenz und Berufserfahrung. Bundesweit wurden zahlreiche Bildungsträger nach DIN EN ISO 9001-2000 zertifiziert. Ebenso wurden bereits mehrere Bildungsträger- und Maßnahmen nach den neuen Anforderungen der AZWV durch die GZQ zugelassen. Die GZQ ist ein eigenständiger Zertifizierungsdienst ohne gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zu Bildungsorganisationen oder Bildungsverbänden. Somit garantieren wir Ihnen in jeder Hinsicht absolute Vertraulichkeit im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Denn gerade wenn es darum geht, neu entwickelte Maßnahmenangebote der Fachkundigen Stelle zur Zulassung vor zu legen, ist ein hohes Maß an Vertrauen unabdingbar. Gerne informieren wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch über die neue Vorgehensweise bei Maßnahmenzulassungen nach der AZWV/SGB III und dem damit geforderten Qualitätsmanagementsystem (z.B. ISO 9001; BQM; EFQM; LQW; PAS 1037). Ihr Ansprechpartner bei der GZQ ist Herr Thomas Scherer. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Hierzu benötigen wir einige Angaben über Ihr Unternehmen. Verwenden Sie hierzu bitte den folgenden Fragebogen als Download und senden Sie uns diesen ausgefüllt zurück - gerne auch per Fax - und fügen Sie gegebenenfalls ein Firmenprospekt/Firmenportrait bei. Angebotsanfrage (Antragsunterlagen AZWV) - Formular zur Maßnahmenerfassung Für eine individuelle Angebotsabgabe benötigen wir beide Formulare ausgefüllt zurück.
Ablaufschema zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gem. SGBIII-AZWV |
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